Neue Gesetze sind notwendig
1. Das Tier, in unserem Fall der Hund, darf keine Sache mehr sein!
Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass die grausame Folter oder Tötung eines Hundes eine Sachbeschädigung darstellt. Hier gilt es, ein empfindliches Strafmaß zu definieren, von Geldstrafen bis zur Behandlung als Straftat nach dem deutschen Strafgesetzbuch. Konkret: Der Hund darf keine "Sache" mehr sein, sondern muss gesetzlich als "fühlendes und denkendes Lebewesen" anerkannt sein.
2. Anerkannte Vermittlungsstellen
Verkauf von Hunden an private Personen oder an gewerbliche Einrichtungen nur über stattlich geprüfte und anerkannte Stellen. Hierzu zählen für mich anerkannte und geprüfte inländische Tierheime sowie autorisierte Züchter. Hier gilt es, die entsprechenden Institutionen auszuwählen, zu bewerten und wenn notwendig gezielt zu fördern.
Wer als Hundehalter nicht mehr mit seinem Tier zurechtkommt, hat die Rückgabe über die Stelle einzuleiten und zu begründen, über die der Hund erworben wurde.
Damit soll der „Input“ reguliert werden. Züchtung und Handel sind entsprechend nur mehr den Organisationen und Personen möglich, die eine staatliche Genehmigung besitzen.
3. Laufende Kontrolle
Alle über die anerkannten Stellen vermittelten Hunde werden gechipt.
Tierärzten haben dies zu kontrollieren und nicht gechipte Hunde sind den Behörden bzw. den autorisierten Stellen zu melden, ebenso die Hundehalter.
Der Ankauf von Tieren/Hunden ohne Chip ist mit Strafen zu versehen, ebenso der Handel mit nicht gechipten Tieren/Hunden.
Es kann nicht sein, dass der Ankauf eines gefälschten Marken-T-Shirts oder einer gefälschten Marken-Handtasche unter Strafe gesetzt wird – aber der Ankauf von Hunden aus illegalen Zuchtstationen nicht.
PS: Die unter 1-3 gestellten Forderungen werden für eine gesetzliche Vorlage noch juristisch formuliert.